AGB - Geschäftsbedingungen MMConsulting

1. Dienstleistung - Honorargrundlage

Die Tätigkeit des Beraters ist eine auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Dienstleistung, die nach dem Zeitaufwand, aller sich mit dem Auftrag befassenden Personen, bzw. nach dem Umfang der zu leistenden Arbeit berechnet wird. Das Honorar setzt sich aus den anteiligen Lohn- und Gemeinkosten des/der Berater/s, der Art der Betreuung sowie einem Faktor für die Bereitstellung der Dienstleistungskapazität zusammen.

Als Honorar im allgemeinen Sinne unseres Büros sind die Vergütung von Leistungen und Aufwendungen des/der Berater/s und seiner Erfüllungsgehilfen zu verstehen.

2. Nebenkosten

Nebenkosten sind Aufwendungen, die unserem Büro (dem/n Berater/n) bei der Durchführung des Auftrages entstehen und vom Auftraggeber neben dem Honorar zu tragen sind.

Zu den Nebenkosten zählen:

Reisekosten im Rahmen der Abwicklung eines Auftrages inklusive km-Geld und Diäten. Es gelten die Fahrtkostenvergütungen für das für die Auftragserfüllung wirtschaftlichste und angemessenste Verkehrsmittel als vereinbart.

- Nächtigungen in einem Hotel/Pension/o.ä. Es werden mindestens die Tag- und Nächtigungsgelder berechnet.

- Bezüglich der Kosten für Telex, Telefon, Telefax, Internet, etc. gelten als Nachweis die Aufzeichnungen des Beraters (des Büros).

- Taxispesen, Botendienste, Transportaufwände Dritter soferne diese unbedingt erforderlich.

- Vervielfältigungen, Kopien, Drucksorten, Kosten für die Beschaffung von Unterlagen.

- Sind Nebenkosten mit einem Zeit- und Organisationsaufwand verbunden, erfolgt die Abrechnung zusätzlich auch nach den jeweiligen Stundensätzen (EUR 76,-- exkl. MwSt.).

- Zu Nebenkosten wird, soferne nicht Zeit- und Organisationsaufwand in Ansatz gebracht werden, ein Aufschlag von 20 Prozent zur anteiligen Deckung der Bürokosten berechnet.

- Werden zur Erbringung einer Leistung besondere Geräte benötigt, deren ständige Haltung dem Berater (Büro) nicht zugemutet werden kann, sind diese vom Auftraggeber beizustellen. Sind diese Geräte jedoch beim Berater (im Büro) vorhanden, werden aliquote kalkulatorische Kosten zuzüglich eines Zuschlages (im Normalfall 20 Prozent) in Rechnung gestellt. Der Berater / das Büro hat in Verantwortung des Auftraggebers immer die kostengünstigste Variante auszuwählen, soferne vom zeitlichen oder sinnhaften Aufwand her die Möglichkeit besteht.

3. Gültigkeit des Anbotes

Jedes Anbot unseres Büros / unserer Berater, welches eine rechtlich verbindliche Signatur (Unterschrift) aufweist, gilt mit dem darauf vermerkten Ausstellungsdatum als gelegt und zur Kenntnis gebracht. Es bleibt solange gültig bis eine Reaktion des Anbotsnehmers erfolgt oder eine akzeptable Reaktionsfrist abgelaufen ist. Soferne nicht eine vom Anbotsnehmer, aufgrund von Ausschreibungsbedingungen, anders lautende Frist an-/verkündet wurde, bleibt das von uns gelegte Anbot bis zu 8 Wochen ab rechtsgültigem Ausstellungsdatum, ohne Rücksicht auf den zu diesem Zeitpunkt eintretenden Wochen-/Feiertag, aufrecht. Danach erlischt die Rechtsverbindlichkeit der Anbotslegung, auch wenn eine verspätete Reaktion des Anbotsnehmers erfolgen sollte.

4. Zahlungsvereinbarung

Jeweils zu Beginn des Monats, soferne nicht gesondert vereinbart, werden die Pauschalvereinbarungen bzw. die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist prompt und ohne jeden Abzug fällig.

Bei anfallenden Mahnspesen gelten vereinbart:
1. Mahnung: 20 Prozent, 2. Mahnung: 30 Prozent und 3. Mahnung: 40 Prozent des Geschäftsführerstundensatzes (dzt. EUR 157,-- exkl. MwSt.) zuzüglich Mehrwertsteuer.
Bei Zahlungsverzug werden 4% p.a. über der Bankrate verrechnet. Die Zinsenforderung setzt 10 Werktage nach Rechnungsversand ein.

5. Lieferverbindlichkeit / Auftragsverantwortung

Der/die Berater / das Büro, seine/ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindung.

Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den/die Berater oder das Büro schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages auf unbestimmte Zeit.

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen des/der Berater/s oder des Büros (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete Massnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des/der Berater/s oder des Büros oder der Gesellschaft. Der Klient erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschliesslich Vervielfältigung) zum vorher vereinbarten Zweck oder des vereinbarten Nutzungsumfanges. Ohne gegenteiliger Vereinbarung darf der Klient die Leistung des/der Berater oder des Büros / der Gesellschaft nur selbst, ausschliesslich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

7. Kennzeichnung

Der Auftragnehmer (Büro / Berater / Gesellschaft / etc.) ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Massnahmen auf den/die Berater, das Büro oder wie in Klammer angemerkt sowie allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Klienten dafür ein Entgeltanspruch zusteht.


8. Genehmigung / Freigabe

Alle vorgeschlagenen und durchgeführten Leistungen des/der Auftragnehmer (Berater/Büro) sind vom Auftragnehmer (Klienten) zu überprüfen und soferne nicht anders vereinbart binnen fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (ein Wochenende oder Feiertag gilt nicht als Unterbrechung) freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe oder rechtsgültiger Rückmeldung gelten sie als vom Klienten genehmigt.


9. Haftung

Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den vom Berater / des Büros vorgeschlagenen Massnahmen ist ausdrücklich der Klient (Auftraggeber) verantwortlich. Insbesondere wird dieser eine vom Berater oder des Büros vorgeschlagene Massnahme erst dann zur weiteren Entwicklung / Analyse / etc. freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Massnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung des/der Berater/s oder des Büros für Ansprüche, die aufgrund der Massnahme erhoben werden sind ausgeschlossen. Alle weiterführenden Haftungsregelungen sind in Anlehnung an die einheitlichen Geschäftsbedingungen der Berater des Fachverbandes Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich, Ausgabe 1994, zu verstehen.


10. Verantwortung des/der Berater/s oder des Büros gegenüber dem Auftraggeber

Mit dem zwischen dem Klienten als Auftraggeber und dem/den Berater/n oder dem Büro als Auftragnehmer abgeschlossene Vertrag zur Auftragsdurchführung, verpflichtet sich der/die Unterzeichneten im Interesse des/der Kunden zu einer bestmöglichen Qualität bei der Auftragsdurchführung.

Ebenso müssen im Interesse des/der Klienten die Ressourcen in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden, denn wir verpflichten uns mit unserer Qualitätspolitik die Wünsche unserer Kunden in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen.

Zwischenzeitliche Projektberichte sind nach Massgabe oder Notwendigkeit an einem vom Auftraggeber genannten und gewünschten Ort vorzustellen. Ein Projektstatus und -bericht ist im Rahmen einer TKO (technischen Koordinationssitzung), in einem dem Projektumfang entsprechenden Zeitabstand und Rahmen sowie einem im Auftrag festgelegten Gremium oder Personenkreis offenzulegen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einem dem Projektauftrag entsprechenden Zeitraum zur Durchführung seiner Agenden einzuräumen. Bei längerer Analysedauer sind im Rahmen von TKOs (Technische Koordinationssitzungen) dem Auftraggeber Zwischenberichte zur Abstimmung vorzulegen.

Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer zu einer Offenlegung aller im Zusammenhang mit dem Studienauftrag anfallenden Informationen, soferne es sich dabei um urheberrechtlich unbedenkliche Unterlagen handelt oder damit kein Diebstahl geistigen Eigentumes in Verbindung steht.

Jeder Auftraggeber / Klient kann auf die durch die übernommene Verantwortung des Beratungsdienstes (einschliesslich s/einer wissenschaftlichen Verantwortung) verbindlich wirkende Schweigepflicht des / der Berater/s oder des Büros mit allen seinen Mitarbeitern vertrauen.

Wir verpflichten uns, im Interesse unserer Klienten / Kunden / Partner, dass alle unsere Dienstleistungen auf fundierte Kompetenzen in allen Bereichen der übernommenen Aufträge basieren und die Wünsche unserer Kunden im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen.

 

 

 
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