AGB - Geschäftsbedingungen MMConsulting
1. Dienstleistung
- Honorargrundlage
Die Tätigkeit des Beraters ist eine auf
gegenseitigem Vertrauen beruhende Dienstleistung, die nach dem Zeitaufwand,
aller sich mit dem Auftrag befassenden Personen, bzw. nach dem Umfang
der zu leistenden Arbeit berechnet wird. Das Honorar setzt sich
aus den anteiligen Lohn- und Gemeinkosten des/der Berater/s, der
Art der Betreuung sowie einem Faktor für die Bereitstellung
der Dienstleistungskapazität zusammen.
Als Honorar im allgemeinen Sinne unseres Büros
sind die Vergütung von Leistungen und Aufwendungen des/der
Berater/s und seiner Erfüllungsgehilfen zu verstehen.
2. Nebenkosten
Nebenkosten sind Aufwendungen, die unserem Büro
(dem/n Berater/n) bei der Durchführung des Auftrages entstehen
und vom Auftraggeber neben dem Honorar zu tragen sind.
Zu den Nebenkosten zählen:
Reisekosten im Rahmen der Abwicklung eines Auftrages
inklusive km-Geld und Diäten. Es gelten die Fahrtkostenvergütungen
für das für die Auftragserfüllung wirtschaftlichste
und angemessenste Verkehrsmittel als vereinbart.
- Nächtigungen in einem Hotel/Pension/o.ä.
Es werden mindestens die Tag- und Nächtigungsgelder berechnet.
- Bezüglich der Kosten für Telex,
Telefon, Telefax, Internet, etc. gelten als Nachweis die Aufzeichnungen
des Beraters (des Büros).
- Taxispesen, Botendienste, Transportaufwände
Dritter soferne diese unbedingt erforderlich.
- Vervielfältigungen, Kopien, Drucksorten,
Kosten für die Beschaffung von Unterlagen.
- Sind Nebenkosten mit einem Zeit- und Organisationsaufwand
verbunden, erfolgt die Abrechnung zusätzlich auch nach den
jeweiligen Stundensätzen (EUR 76,-- exkl. MwSt.).
- Zu Nebenkosten wird, soferne nicht Zeit- und
Organisationsaufwand in Ansatz gebracht werden, ein Aufschlag von
20 Prozent zur anteiligen Deckung der Bürokosten berechnet.
- Werden zur Erbringung einer Leistung besondere
Geräte benötigt, deren ständige Haltung dem Berater
(Büro) nicht zugemutet werden kann, sind diese vom Auftraggeber
beizustellen. Sind diese Geräte jedoch beim Berater (im Büro)
vorhanden, werden aliquote kalkulatorische Kosten zuzüglich
eines Zuschlages (im Normalfall 20 Prozent) in Rechnung gestellt.
Der Berater / das Büro hat in Verantwortung des Auftraggebers
immer die kostengünstigste Variante auszuwählen, soferne
vom zeitlichen oder sinnhaften Aufwand her die Möglichkeit
besteht.
3. Gültigkeit des Anbotes
Jedes Anbot unseres Büros / unserer Berater,
welches eine rechtlich verbindliche Signatur (Unterschrift) aufweist,
gilt mit dem darauf vermerkten Ausstellungsdatum als gelegt und
zur Kenntnis gebracht. Es bleibt solange gültig bis eine Reaktion
des Anbotsnehmers erfolgt oder eine akzeptable Reaktionsfrist abgelaufen
ist. Soferne nicht eine vom Anbotsnehmer, aufgrund von Ausschreibungsbedingungen,
anders lautende Frist an-/verkündet wurde, bleibt das von uns
gelegte Anbot bis zu 8 Wochen ab rechtsgültigem Ausstellungsdatum,
ohne Rücksicht auf den zu diesem Zeitpunkt eintretenden Wochen-/Feiertag,
aufrecht. Danach erlischt die Rechtsverbindlichkeit der Anbotslegung,
auch wenn eine verspätete Reaktion des Anbotsnehmers erfolgen
sollte.
4. Zahlungsvereinbarung
Jeweils zu Beginn des Monats, soferne nicht
gesondert vereinbart, werden die Pauschalvereinbarungen bzw. die
bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Die Rechnung
ist prompt und ohne jeden Abzug fällig.
Bei anfallenden Mahnspesen gelten vereinbart:
1. Mahnung: 20 Prozent, 2. Mahnung: 30 Prozent und 3. Mahnung: 40
Prozent des Geschäftsführerstundensatzes (dzt. EUR 157,--
exkl. MwSt.) zuzüglich Mehrwertsteuer.
Bei Zahlungsverzug werden 4% p.a. über der Bankrate verrechnet.
Die Zinsenforderung setzt 10 Werktage nach Rechnungsversand ein.
5. Lieferverbindlichkeit / Auftragsverantwortung
Der/die Berater / das Büro, seine/ihre
Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über
alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit
für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als
auch auf dessen Geschäftsverbindung.
Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen
Erfüllungsgehilfen, kann den/die Berater oder das Büro
schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung
des Vertrages auf unbestimmte Zeit.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen des/der Berater/s oder des Büros
(z.B. Ideen, Konzepte, konkrete Massnahmen etc.), auch einzelne
Teile daraus, bleiben im Eigentum des/der Berater/s oder des Büros
oder der Gesellschaft. Der Klient erwirbt durch Zahlung des Honorars
nur das Recht der Nutzung (einschliesslich Vervielfältigung)
zum vorher vereinbarten Zweck oder des vereinbarten Nutzungsumfanges.
Ohne gegenteiliger Vereinbarung darf der Klient die Leistung des/der
Berater oder des Büros / der Gesellschaft nur selbst, ausschliesslich
in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
7. Kennzeichnung
Der Auftragnehmer (Büro / Berater / Gesellschaft
/ etc.) ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen
Massnahmen auf den/die Berater, das Büro oder wie in Klammer
angemerkt sowie allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass
dem Klienten dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
8. Genehmigung / Freigabe
Alle vorgeschlagenen und durchgeführten
Leistungen des/der Auftragnehmer (Berater/Büro) sind vom Auftragnehmer
(Klienten) zu überprüfen und soferne nicht anders vereinbart
binnen fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (ein Wochenende
oder Feiertag gilt nicht als Unterbrechung) freizugeben. Bei nicht
rechtzeitiger Freigabe oder rechtsgültiger Rückmeldung
gelten sie als vom Klienten genehmigt.
9. Haftung
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere
der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den vom Berater / des
Büros vorgeschlagenen Massnahmen ist ausdrücklich der
Klient (Auftraggeber) verantwortlich. Insbesondere wird dieser eine
vom Berater oder des Büros vorgeschlagene Massnahme erst dann
zur weiteren Entwicklung / Analyse / etc. freigeben, wenn er sich
selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert
hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Massnahme
verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung des/der Berater/s oder des
Büros für Ansprüche, die aufgrund der Massnahme erhoben
werden sind ausgeschlossen. Alle weiterführenden Haftungsregelungen
sind in Anlehnung an die einheitlichen Geschäftsbedingungen
der Berater des Fachverbandes Marktkommunikation der Wirtschaftskammer
Österreich, Ausgabe 1994, zu verstehen.
10. Verantwortung des/der Berater/s oder des Büros gegenüber
dem Auftraggeber
Mit dem zwischen dem Klienten als Auftraggeber
und dem/den Berater/n oder dem Büro als Auftragnehmer abgeschlossene
Vertrag zur Auftragsdurchführung, verpflichtet sich der/die
Unterzeichneten im Interesse des/der Kunden zu einer bestmöglichen
Qualität bei der Auftragsdurchführung.
Ebenso müssen im Interesse des/der Klienten
die Ressourcen in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt
werden, denn wir verpflichten uns mit unserer Qualitätspolitik
die Wünsche unserer Kunden in den Mittelpunkt unserer Arbeit
zu stellen.
Zwischenzeitliche Projektberichte sind nach
Massgabe oder Notwendigkeit an einem vom Auftraggeber genannten
und gewünschten Ort vorzustellen. Ein Projektstatus und -bericht
ist im Rahmen einer TKO (technischen Koordinationssitzung), in einem
dem Projektumfang entsprechenden Zeitabstand und Rahmen sowie einem
im Auftrag festgelegten Gremium oder Personenkreis offenzulegen.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einem dem Projektauftrag
entsprechenden Zeitraum zur Durchführung seiner Agenden einzuräumen.
Bei längerer Analysedauer sind im Rahmen von TKOs (Technische
Koordinationssitzungen) dem Auftraggeber Zwischenberichte zur Abstimmung
vorzulegen.
Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer
zu einer Offenlegung aller im Zusammenhang mit dem Studienauftrag
anfallenden Informationen, soferne es sich dabei um urheberrechtlich
unbedenkliche Unterlagen handelt oder damit kein Diebstahl geistigen
Eigentumes in Verbindung steht.
Jeder Auftraggeber / Klient kann auf die durch
die übernommene Verantwortung des Beratungsdienstes (einschliesslich
s/einer wissenschaftlichen Verantwortung) verbindlich wirkende Schweigepflicht
des / der Berater/s oder des Büros mit allen seinen Mitarbeitern
vertrauen.
Wir verpflichten uns, im Interesse unserer
Klienten / Kunden / Partner, dass alle unsere Dienstleistungen auf
fundierte Kompetenzen in allen Bereichen der übernommenen Aufträge
basieren und die Wünsche unserer Kunden im Mittelpunkt unserer
Arbeit stehen.
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